{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1997-10-24", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-62-50--_1997-10-24.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003941.pdf?ID=150003941", "Checksum": "6a63dec4cd0ae519b69cefc6feefd511"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 62.50 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 24.10.1997 JAAC 62.50 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 24.10.1997 JAAC 62.50 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 24.10.1997 JAAC 62.50 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:27:13", "Checksum": "47c0f7cae9b0bf66c2a123efed75887b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 24.10.1997 JAAC 62.50 \r\n\n 4\nDer BBC-Dokumentarfilm genügt schon aufgrund einer summarischen\nPrüfung den Programmrechtsgrundsätzen nicht. Im Film werden in absoluter\nWeise verschiedene umstrittene Thesen vertreten wie beispielsweise:\n- Es seien Juden aus Italien durch die Schweiz nach Deutschland transportiert\nworden.\n- Die demokratische Ordnung in der Schweiz sei ausser Kraft gesetzt worden.\n- Der 2. Weltkrieg wäre wesentlich verkürzt worden, wenn die Schweiz die\nNazis nicht beliefert hätte.\n- Nur 2 von 7 Bundesräten wären gewillt gewesen, die Schweizer\nUnabhängigkeit zu verteidigen.\nIm Rahmen der Programmautonomie ist es möglich, sich auch sehr\nkritisch mit der Geschichte der Schweiz zu befassen und das bisherige\nGeschichtsbild in Form von solchen Thesen in Frage zu stellen. Ein solcher\ndem «anwaltschaftlichen» Journalismus zuzurechnender Ansatz bedarf\naber der Wahrung erhöhter journalistischer Sorgfaltspflichten, um eine\nManipulation der Zuschauer zu verhindern. Dies gilt um so mehr, als es sich\nbei der schweizerischen Vergangenheitsbewältigung um ein sehr heikles und\nkontroverses Thema handelt. Mit der unkritischen und nicht hinterfragten\nFormulierung von Thesen, welche noch durch die filmische Form verstärkt\nwerden, wurden elementare journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. Dass\nes sich vorderhand um Thesen handelt, welche noch einer eingehenden\nÜberprüfung standhalten müssten, war für den Zuschauer nicht erkennbar,\nwas aber die Pflicht zur Transparenz als wichtige Sorgfaltspflicht gebieten\nwürde. Erhebliche journalistische Mängel gilt es auch bei den Interviews\nmit Zeitzeugen festzuhalten, welche teilweise sinnentstellt wiedergegeben\nwurden. Auch das Nichterwähnen von Informationen ist programmrechtlich\nrelevant, wenn dadurch eine einseitige Darstellung untermauert wird (VPB\n56.13, S. 104).\n7.2. Wie bereits in E. 4.1 erwähnt, ist aus programmrechtlicher Sicht\ndie DOK-Sendung mit den drei Teilen als Ganzes und nicht bloss der\nBBC-Dokumentarfilm zu beurteilen.\nSchon in seiner Anmoderation räumte der DOK-Redaktionsleiter ein, dass der\nDokumentarfilm nicht fair und einigermassen ausgewogen über die Schweiz\nberichten würde. Der Film könne nicht unkommentiert ausgestrahlt werden.\nIn der Anmoderation wurde im übrigen bereits auf die unmittelbar an die\nAusstrahlung des Films anknüpfende Diskussionsrunde hingewiesen.\nIn der Diskussionsrunde wurden von den Teilnehmern verschiedene\nAuffassungen vertreten. Während von den an der Produktion beteiligten\nzwei Diskussionsteilnehmern der Historiker Peter Kamber den Film im\nwesentlichen verteidigte, wies der DOK-Mitarbeiter Thomas Buomberger\ndarauf hin, dass der Film krass gegen journalistische Fairnessprinzipien\nund die historische Redlichkeit verstosse. Der Chef der Task Force, welche\nsich zurzeit eingehend mit der Rolle der Schweiz im 2. Weltkrieg befasst,\nbezeichnete den Film als «übles Machwerk». Auch Bernhard Stettler als\nVertreter der im Film «angeschuldigten» Banken äusserte seine Enttäuschung\nüber die BBC-Produktion.\n\n"}