Art. 4 Abs. 1 RTVG. Anforderungen an die journalistischen Sorgfaltspflichten bei einem Thesenfilm über die Geschichte der Schweiz. Die Programmautonomie erlaubt dem Veranstalter, sich im Rahmen eines Dokumentarfilms auch sehr kritisch mit einem etablierten Geschichtsbild auseinanderzusetzen und neue Thesen aufzustellen. Das Sachgerechtigkeits- bzw. das Transparenzgebot erfordern aber, dass die Thesen für das Publikum als solche erkennbar sind.