Weil durch die verstreut plazierten Ungenauigkeiten und Falschinformationen und die gezielte Orchestrierung der Gestaltungselemente die Tatsachen so gefärbt wurden, dass sie ins vorgefasste Bild passten, hat der Beitrag als Ganzes die Zuschauer manipuliert. 13.3. Der zu prüfende Beitrag war im Stile des «anwaltschaftlichen Journalismus» konzipiert. Im Sinne der Ausführungen in E. 4.2 war seitens des Veranstalters somit eine qualifizierte Sorgfalt zu beachten. Da schwerwiegende Vorwürfe gegen Kaspar Rhyner erhoben wurden, wäre eine besonders sorgfältige Recherche ihrer Grundlagen notwendig gewesen.