Zu diesem Zweck wurden in mehreren Punkten Falschinformationen verbreitet, die beim Publikum den Eindruck vermittelten, der Beschwerdeführer habe sich in seiner Rolle als Verwaltungsrat einer AG beziehungsweise als kantonaler Baudirektor für eine Gratisrenovation seines Wohnhauses mit lukrativen Bauaufträgen erkenntlich gezeigt. Die durch das Wort geleitete Irreführung des Publikums wurde auf den Ebenen von Intonation, Musik und Bild unterstrichen.