7 13. Die Gesamtwürdigung ergibt, dass der Beitrag von Beginn weg einseitig darauf ausgerichtet war, das vorgefasste Bild, dass der Beschwerdeführer auf «Geschäfte unter Freunden» spezialisiert sei, zu bestätigen. Zu diesem Zweck wurden in mehreren Punkten Falschinformationen verbreitet, die beim Publikum den Eindruck vermittelten, der Beschwerdeführer habe sich in seiner Rolle als Verwaltungsrat einer AG beziehungsweise als kantonaler Baudirektor für eine Gratisrenovation seines Wohnhauses mit lukrativen Bauaufträgen erkenntlich gezeigt.