Bezüglich der Frage, ob das erwähnte Ingenieurbüro M. neben statischen Berechnungen auch an der Auftragsvergabe beteiligt war, gibt die SRG in ihrer Stellungnahme zu, «das Ingenieurbüro M. (...) irrtümlich als jenes Ingenieurbüro bezeichnet (zu) haben, das die Submissionsunterlagen zu erstellen (hatte und) damit massgeblichen Einfluss auf die Auftragsvergabe ausüben konnte...» 12. Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, dass die Auftragsvergabe für Erweiterungsarbeiten an der Kehrichtverbrennungsanlage Niederurnen «wieder so dargestellt (worden sei), als ob der Beschwerdeführer sie in Alleinkompetenz seinen zugeschanzt habe».