Als Falschinformation ist ebenfalls zu bewerten, dass suggeriert wurde, Rhyner habe alleine über die Vergabe der Bauaufträge entscheiden können, während - wie der Beschwerdeführer glaubhaft darlegt - in Tat und Wahrheit hierüber der Gesamtregierungsrat entschieden hat. Bezüglich der Frage, ob das erwähnte Ingenieurbüro M. neben statischen Berechnungen auch an der Auftragsvergabe beteiligt war, gibt die SRG in ihrer Stellungnahme zu, «das Ingenieurbüro M. (...) irrtümlich als jenes Ingenieurbüro bezeichnet (zu) haben, das die Submissionsunterlagen zu erstellen (hatte und) damit massgeblichen Einfluss auf die Auftragsvergabe ausüben konnte...»