Deshalb kann nicht angenommen werden, dass dies dem Publikum bereits beim ersten Hinschauen gelungen sei. Als Falschinformation ist ebenfalls zu bewerten, dass suggeriert wurde, Rhyner habe alleine über die Vergabe der Bauaufträge entscheiden können, während - wie der Beschwerdeführer glaubhaft darlegt - in Tat und Wahrheit hierüber der Gesamtregierungsrat entschieden hat.