» Wie der Beschwerdeführer zurecht geltend macht, wurde hier zunächst verschwiegen, dass neben den beiden Firmen M. und S. noch zwei weitere Firmen Bauaufträge erhielten. Die SRG bestreitet dies nicht, wendet jedoch ein, auf der im Bild erkennbaren Projekttafel seien die beiden unerwähnten Firmen aufgeführt gewesen. Dieser Einwand greift nicht. Der Beschwerdeinstanz war es erst beim wiederholten Visionieren der Sequenz möglich, die fragliche Aufschrift zu entziffern. Deshalb kann nicht angenommen werden, dass dies dem Publikum bereits beim ersten Hinschauen gelungen sei.