Abgesehen davon, dass einem Regierungsrat kaum vorgeworfen werden kann, sich für das kantonale Gewerbe einzusetzen, ändert dies nichts daran, dass die erwähnte Kommentarstelle falsch ist. Jene Formulierung suggerierte fraglos, dass der Beschwerdeführer kompetent gewesen sei, diesen Auftrag zu vergeben. Weil für die Vergabe der Aufträge für den Panzerschiessplatz Wichlen aber das EMD zuständig war, wurde das Publikum falsch informiert. 9. Als unerheblich erachtet die UBI die weitere Rüge des Beschwerdeführers, dass der «Beitrag kein Wort verloren» habe über die Arbeitsvergabe anlässlich des Umbaus des Kantonsspitals Glarus.