Sie gibt damit zu, dass sie Rhyner und F. M. in diesem Zusammenhang zu Unrecht Vetternwirtschaft unterstellte. Auch diese Falschinformation war geeignet, die Zuschauer irrezuführen und den nicht belegten Eindruck zu erwecken, bei der aufwendigen Renovation eines stattlichen Hauses handle es sich um die Gegenleistung, die korruptes Verhalten zu erklären vermag. 8. Der Beschwerdeführer rügt viertens, dass der Beitrag die Kompetenzen des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für den Bau des Schiessplatzes Wichlen falsch dargestellt habe.