5 Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, dass er die Renovation des Hauses im Jahre 1968 begonnen habe. Regierungsrat und Baudirektor sei er jedoch erst im März 1971 geworden. Der erwähnte F. M. habe 1968 noch an der ETH studiert und nicht für die M. AG gearbeitet. Die SRG räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass ihr hier ein Fehler unterlaufen sei. Sie habe erst nachträglich festgestellt, dass das Haus «bereits in den Sechzigerjahren renoviert worden» sei. Sie gibt damit zu, dass sie Rhyner und F. M. in diesem Zusammenhang zu Unrecht Vetternwirtschaft unterstellte.