Es treffe nicht zu, dass er in Alleinkompetenz habe entscheiden können, wie dies die Sendung zu vermitteln versucht habe. Vielmehr sei die Vergabe der Aufträge durch den 10 Personen umfassenden Gesamtverwaltungsrat der Sportbahnen Elm AG vorgenommen worden. Der Beschwerdeführer stösst sich insbesondere daran, dass die Sache als «Ein Geschäft unter Freunden...» kommentiert worden sei. Mit diesem Kommentar sei die «einseitige Stimmungsmache», welche den gesamten Beitrag durchziehe, eingeläutet worden. Die SRG entgegnet in ihrer Stellungnahme, dass im Beitrag nicht behauptet worden sei, Kaspar Rhyner habe die alleinige Kompetenz gehabt, über den Bauauftrag zu entscheiden.