Die Form des «anwaltschaftlichen Journalismus» stellt qualifizierte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Veranstalters. Ein strenger Massstab ist insbesondere für Sendungen anzulegen, die schwerwiegende Vorwürfe erheben und so ein erhebliches materielles und immaterielles Schadensrisiko für Direktbetroffene oder Dritte beinhalten. In diesem Falle tut eine sorgfältige Recherche not, die sich auch auf Details der Anschuldigungen erstreckt (VPB 60.83, S. 745; 59.42, S. 352). In Fällen, die massive Anschuldigungen an Personen, Unternehmungen oder Behörden richten, ist es unabdingbar, den Standpunkt der Angegriffenen in geeigneter Weise darzustellen.