Art. 4 Abs. 1 RTVG. Sachgerechtigkeitsgebot bei Informationssendungen. Anforderungen an «anwaltschaftlichen Journalismus». Bei Sendungen im Stile des «anwaltschaftlichen Journalismus» besteht eine qualifizierte Sorgfaltspflicht, um eine Manipulation der Zuschauer zu verhindern. Ein Beitrag, der darauf ausgerichtet ist, ein vorgefasstes Bild durch verstreut plazierte Ungenauigkeiten, Falschinformationen und gezielt eingesetzte visuelle und musikalische Gestaltungselemente zu bestätigen, verstösst gegen diese journalistische Sorgfaltspflicht.