{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1997-06-27", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-62-27--_1997-06-27.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003857.pdf?ID=150003857", "Checksum": "a9bc82dd854769e866a7b0dab8118ef9"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 62.27 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 27.06.1997 JAAC 62.27 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 27.06.1997 JAAC 62.27 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 27.06.1997 JAAC 62.27 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:27:27", "Checksum": "ec369833121c5c8c7f8cd8e22d898281", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 27.06.1997 JAAC 62.27 \r\n\n 6\n«Im Bau eine Galerie für 10 Millionen Franken. Wer bekam den öffentlichen\nAuftrag wohl? Die Freunde des Baudirektors: M. und S. Und wer hatte zuvor die\nOfferten und Vorschläge für die Auftragsvergabe gemacht? Das Ingenieurbüro\nM., das, wir staunen, dem Bruder des Bauunternehmers M. gehört. Der\nIngenieur-Bruder hält also dem Bruder mit der Baufirma den Auftrag zu, und der\nBaudirektor, ehemaliger Chef dieser Baufirma, segnet’s ab.»\nWie der Beschwerdeführer zurecht geltend macht, wurde hier zunächst\nverschwiegen, dass neben den beiden Firmen M. und S. noch zwei weitere\nFirmen Bauaufträge erhielten. Die SRG bestreitet dies nicht, wendet\njedoch ein, auf der im Bild erkennbaren Projekttafel seien die beiden\nunerwähnten Firmen aufgeführt gewesen. Dieser Einwand greift nicht.\nDer Beschwerdeinstanz war es erst beim wiederholten Visionieren der\nSequenz möglich, die fragliche Aufschrift zu entziffern. Deshalb kann\nnicht angenommen werden, dass dies dem Publikum bereits beim ersten\nHinschauen gelungen sei. Als Falschinformation ist ebenfalls zu bewerten,\ndass suggeriert wurde, Rhyner habe alleine über die Vergabe der Bauaufträge\nentscheiden können, während - wie der Beschwerdeführer glaubhaft darlegt -\nin Tat und Wahrheit hierüber der Gesamtregierungsrat entschieden hat.\nBezüglich der Frage, ob das erwähnte Ingenieurbüro M. neben statischen\nBerechnungen auch an der Auftragsvergabe beteiligt war, gibt die SRG in\nihrer Stellungnahme zu, «das Ingenieurbüro M. (...) irrtümlich als jenes\nIngenieurbüro bezeichnet (zu) haben, das die Submissionsunterlagen zu\nerstellen (hatte und) damit massgeblichen Einfluss auf die Auftragsvergabe\nausüben konnte...»\n12. Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, dass die Auftragsvergabe für\nErweiterungsarbeiten an der Kehrichtverbrennungsanlage Niederurnen\n«wieder so dargestellt (worden sei), als ob der Beschwerdeführer sie in\nAlleinkompetenz seinen zugeschanzt habe». Richtig sei vielmehr, dass die\nAuftragsvergabe nicht durch den Beschwerdeführer alleine vorgenommen\nwerden konnte, sondern dass hierüber eine zwanzigköpfige Kommission\nentschieden habe. Die umstrittene Sequenz des Off-Kommentars lautete wie\nfolgt:\n«Gleiches Muster neulich beim umstrittenen Ausbau der\nKehrichtverbrennungsanlage in Niederurnen. Viele Offerten für das zwölf\nMillionen Projekt gingen ein, doch die mit Rhyner (sic) befreundete Gruppe M.-S.\nbekam den weitaus grössten Auftrag: siebzig Prozent. Und dies, obwohl ihre\nOfferte keineswegs die günstigste war...»\nDie SRG räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass der Entscheid von einer\nzwanzigköpfigen Kommission gefällt worden sei und gibt damit insoweit\neine Ungenauigkeit der bestrittenen Kommentarstelle zu. Sie ergänzt jedoch,\ndass aufgrund dieses Entscheides grosser Unmut im Glarner Baugewerbe\nherrschte und nach einer Kontroverse in der Regierung die Auftragsverteilung\nzugunsten der Konkurrenz korrigiert worden sei.\nEs kann offen bleiben, wie die fragliche Entscheidung im lokalen Baugewerbe\naufgenommen wurde. Wesentlich ist, dass Rhyner in dieser Angelegenheit\n- entgegen der Unterstellung im Off-Kommentar - keine Entscheidkompetenz\nzukam und das Publikum diesbezüglich irregeführt wurde.\n\n"}