Art. 60 Abs. 1 und Art. 62 Abs. 1 RTVG. Voraussetzungen einer Zeitraumbeschwerde. Die zeitlichen und sachlichen Anforderungen, welche Art. 60 Abs. 1 RTVG und die Praxis der UBI an eine sogenannte «Zeitraumbeschwerde» stellen, müssen bereits im Verfahren vor der Ombudsstelle erfüllt sein; gegebenenfalls muss der Ombudsbericht alle gerügten Sendungen übergreifend behandeln.