Diesbezüglich ist daran zu erinnern, dass nicht jede Sendung einen positiven Beitrag zur Hebung der kulturellen Werte leisten muss (vgl. oben, E. 3.1). In diesem Zusammenhang gilt es auch zu beachten, dass dem Film ein künstlerischer Wert nicht gänzlich abzusprechen ist. Aus den Akten ergibt sich zwar, dass der Film in der Fachpresse unterschiedlich aufgenommen worden ist. Einerseits wurde er (unterschiedlich stark) kritisiert, andererseits (mit Vorbehalten) gelobt. Auch bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz ist der Film unterschiedlich beurteilt worden.