Art. 6 Abs. 1 Satz 2 RTVG. Grenzen der Gewaltdarstellung in einem Spielfilm. - Ein Spielfim, der eindringliche Gewaltbilder zeigt, ist in einem adäquaten Sendegefäss auszustrahlen. In einer warnenden Anmoderation sind die Zuschauer auf die darin gezeigte Gewalt hinzuweisen. - Ein Film mit künstlerischem Anspruch verharmlost oder verherrlicht Gewalt dann nicht, wenn er durch die Art, in der er gemacht ist, den Zuschauern gebührende Distanz zu den gezeigten Gewaltdarstellungen ermöglicht. - In casu keine Verletzung der Programmvorschriften, auch wenn die Gewaltbilder an der Grenze des Tolerierbaren sind.