Weiter hat der Bundesrat am 22. April 1996 das Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 und das Zusatzprotokoll vom 25. März 1972 zum Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel von 1961 ratifi-ziert. Obwohl sämtliche genannten Dokumente die Vertragsparteien dazu auffordern, gegen unbeschränkten Anbau, Handel oder die unkontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln vorzugehen, wird deren Konsum darin nicht verboten (vgl. Botschaft über den Beitritt der Schweiz zu zwei internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen sowie über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 22. Juni 1994, BBl 1994 III 1273).