Die Frage kann jedoch offen gelassen werden, da dieser Vorwurf offensichtlich unhaltbar ist. Unter den für die Schweiz massgeblichen völkerrechtlichen Rechtsquellen zum Betäubungsmittelrecht ist zunächst das im Rahmen der Vereinten Nationen am 30. März 1961 in New York ergangene Einheits-Übereinkommen