Solche Ungleichgewichte sind charakteristisch für die Dynamik eines direkt ausgetrahlten Gesprächs vor Publikum (vorerwähnter UBIE b. 278 vom 20. Mai 1994 i.S. Huber, E. 4.3). Vorliegend wurden derartige Ungleichgewichte zudem immer wieder durch Interventionen neutraler Fachexperten und durch Voten aus dem heterogenen Publikum ausgeglichen. Es trifft zwar zu, dass es zu Beginn der Sendung relativ lange dauerte, bis die Gegner der Drogenliberalisierung zu Wort kamen. Dies war jedoch durch die Dynamik der Diskussion gerechtfertigt, weshalb dem Moderator diesbezüglich kein Vorwurf zu machen ist. Somit hat die angefochtene Sendung das Vielfaltsgebot nicht verletzt.