Auch bezüglich der Wahl der im Studio präsenten Fachexperten und der Zusammensetzung des Publikums ist dem Veranstalter keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzuwerfen. Durch die Anwesenheit eines Gerichtsmediziners, eines Veranstalters von Techno-Parties, von Experten im Bereich der Drogenprävention, Drogenkonsumenten und Jugendlichen im dritten Zuschauerblock war dafür gesorgt, dass zahlreiche mit Drogenfragen in irgendeiner Form in Berührung stehende Gruppen der Gesellschaft angemessen zu Wort kommen konnten. Bei der Zusammensetzung der beiden Publikumsblöcke hat er darauf geachtet, dass die in Opposition stehenden Meinungen möglichst gleichgewichtig vertreten waren.