Diese Sorgfaltspflicht ist unter Berücksichtigung von Konzeption und Wirkung der Sendung zu konkretisieren. Allgemein gilt jedoch, dass die verschärfte Sorgfaltspflicht um so strikter zu beachten ist, je ausgeprägter der Wahl- oder Abstimmungscharakter einer Sendung ist (VPB 60.84, E. 3.5, S. 755; 54.15, S. 78). 4. Bei der «Arena» handelt es sich um eine politische Diskussionssendung, die in der Regel einem aktuellen Thema gewidmet ist. Äusserer Anlass der Aus-gabe vom 23. Februar 1996 waren weniger bevorstehende Wahlen oder Abstimmungen als vielmehr die Veröffentlichung des Drogenberichtes der Expertenkommission Schild.