Die beiden ersten Blöcke waren aus Befürwortern beziehungsweise Gegnern der Drogenliberalisierung zusammengesetzt, welche die Position ihrer Exponenten unterstützten. Der dritte Block bestand aus einer heterogenen Gruppe von Personen, zu denen ein Vertreter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Veranstalter von Techno-Parties, Schüler, Techno-Party-Besucher und Drogenkonsumenten gehörten. B. Gegen diese Sendung erhebt die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Mai 1996 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).