Art. 4 Abs. 1 RTVG. Anforderungen an politische Sendungen. Vielfaltsgebot bei politischen Sendungen. Bei Sendungen, die in einem thematischen Bezug zu Wahlen oder Abstimmungen stehen, folgt aus dem Vielfaltsgebot die Pflicht des Veranstalters zur Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht bezüglich der Gestaltung der Sendung. Die verschärfte Sorgfaltspflicht ist jeweils um so strikter zu beachten, je ausgeprägter der Wahl- oder Abstimmungscharakter der Sendung ist. Journalistische Sorgfaltspflicht bei «Live»-Sendungen.