Dazu trug auch die eingeflochtene Befragung der Schwester und eines Arbeitskollegen des einen Satanisten bei. Hier wurde dem Publikum zumindest bezüglich dieses Satanisten deutlich gemacht, dass es sich um eine gespaltene Persönlichkeit handelt, die einerseits im beruflichen Alltag ein unauffälliges und der gesellschaftlichen Norm entsprechendes Verhalten zeigt, die andererseits jedoch eine zweite Existenz führt, deren Krankhaftigkeit offensichtlich ist. 7.3. Zusammenfassend ergibt sich, dass der Veranstalter trotz verschiedenen Mängeln, welche die Gestaltung des Beitrags aufweist, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.