7. Allerdings erachtet es die UBI unter dem Gesichtspunkt des sensiblen Bereichs religiöser Gefühle als nicht unproblematisch, bei einem Beitrag solch krassen und möglicherweise schockierenden Inhalts sowohl auf eine ernsthafte einleitende Moderation als auch auf einen kritischen Kommentar zu verzichten. Wohl steht es dem Veranstalter im Rahmen seiner Programmfreiheit und des daraus folgenden gestalterischen Spielraums (vgl. E. 4.2 hiervor) zu, sich für die Behandlung eines bestimmten Themas der Methode der Selbstentlarvung zu bedienen.