Frankfurt am Main 1992, S. 300). 6.2. Unter dem Gesichtspunkt des Transparenzprinzips kommt die UBI zum Schluss, dass es dem von der Sendung angesprochenen Publikum möglich war, den weltanschaulichen Standort der porträtierten Satanisten zu erkennen und sich ein eigenes Bild von ihnen und ihren Äusserungen zu machen. Der Beitrag war so gestaltet, dass eine genügend deutliche Distanz der Autoren des Beitrages gegenüber ihrem Gegenstand sichtbar wurde. Die gezeigten Rituale wirkten abstossend und im Gesamtzusammenhang der Sendung eher peinlich als zur Nachahmung einladend. Die Äusserungen der Satanisten waren zu grotesk, als dass sie als Werbung für den Satanismus hätten wirken können.