Im Mittelpunkt des Beitrages stand das Porträt von zwei jungen Männern, die sich selbst als «Satanisten» bezeichneten. Die verbale Selbstdarstellung der beiden war bildlich untermalt durch Ausschnitte aus «satanischen Ritualen», in denen sie sich in Szene setzten. In den Beitrag eingeflochten waren Aussagen eines Arbeitskollegen und der Schwester des einen «Satanisten» zu dessen Verhalten im beruflichen Alltag beziehungsweise zum familiären Umfeld, in dem er aufgewachsen ist. B. Gegen diese Sendung erhob der Beschwerdeführer am 2. Februar 1996 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).