Deshalb ist die Beschwerde in diesem Punkt begründet. 9. Unter Würdigung der angefochtenen Beiträge in ihrer Gesamtheit kommt die Beschwerdeinstanz zum Ergebnis, dass die Sendung «Viktors Spätprogramm» vom 20. November 1996 die Programmvorschriften verletzt hat. Während der Kurzfilm «Kirche und Darwin» noch im Rahmen des Tolerierbaren geblieben ist, wurden mit dem Trailer die religiösen Überzeugungen der Zuschauer verletzt. Als Ganzes beurteilt, hat die fragliche Sendung damit die Grenze einer Rechtsverletzung überschritten. Die Beschwerde ist somit gutzuheissen.