In der von der UBI hauptsächlich gerügten Sequenz der Sendung «Kaktus» ging es darum, dass der Geschlechtsakt zweier Personen von einem Priester in der Form einer Litanei begleitet wurde. Die Beschwerdeinstanz hielt dazu fest, dass die Programmschaffenden damit den hohen emotionalen Gehalt der Litanei als zentraler Bestandteil des katholischen Kultus missachteten und damit das Programmrecht verletzten (VPB 53.48, S. 344 f.). Der vorliegende Fall wird von der UBI als ähnlich gelagert betrachtet. Hier liegt die Hauptproblematik darin, dass die Hostie damit lächerlich gemacht wurde, dass sie mit einer Banane gleichgesetzt und Affen gefüttert wurde.