Auch wenn dies zutreffen mag, ändert es nichts daran, dass der gezeigte Umgang mit Gegenständen, denen im katholischen Glauben ein symbolischer Wert zukommt, an sich problematisch ist. Dennoch betrachtet die UBI diesen Kurzfilm für sich alleine noch nicht als programmrechtsverletzend. 8. Etwas anderes gilt hingegen für den Trailer, mit dem die Sendung «Viktors Spätprogramm» im Vorfeld ihrer Ausstrahlung vom 20. November 1996 angekündigt wurde.