Wegen der inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen den beiden Beiträgen beurteilt die UBI den Trailer und den Kurzfilm «Kirche und Religion» als zusammengehörendes Ganzes. Die programmrechtliche Würdigung der Sendung orientiert sich am Eindruck, den diese auf das Publikum macht; anders als etwa bei der strafrechtlichen Beurteilung ist nicht das Verschulden, die Absicht oder die