53.48; 52.30) festgehalten, dass auch der satirischen Behandlung eines Themas Grenzen gesetzt sind. Diese ergeben sich im konkreten Fall insbesondere aus dem sensiblen und deshalb besonders geschützten Bereich religiöser Gefühle. 6. Im Lichte dieser Grundsätze sind die angefochtenen Beiträge der Sendung «Viktors Spätprogramm» vom 20. November 1996, d. h. der Kurzfilm «Kirche und Darwin» und der Trailer zur Sendung, zu prüfen. Wegen der inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen den beiden Beiträgen beurteilt die UBI den Trailer und den Kurzfilm «Kirche und Religion» als zusammengehörendes Ganzes.