Art. 3 RTVG in Verbindung mit Art. 49 und 55bis Abs. 2 BV. Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und Schutz religiöser Gefühle in Satiresendungen. - Ein Interessenkonflikt, der sich aus der Konfrontation der Glaubensfreiheit mit der Programmfreiheit des Veranstalters ergeben kann, ist im Rahmen einer Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Verfassungsrechten zu lösen. - Eine Satiresendung, in der eine Hostie mit einer Banane gleichgesetzt und Affen zum Frass vorgeworfen wird, verletzt die religiösen Gefühle der Zuschauer und damit das Programmrecht.