{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1997-03-07", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-61-67--_1997-03-07.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003566.pdf?ID=150003566", "Checksum": "758bba82924167e396b6eeb63bc3ccc0"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 61.67 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 07.03.1997 JAAC 61.67 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 07.03.1997 JAAC 61.67 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 07.03.1997 JAAC 61.67 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:28:05", "Checksum": "38272935ea0a44b28a49cd0b8cd68577", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 07.03.1997 JAAC 61.67 \r\n\n 5\nsubjektive Gesinnung der Medienschaffenden massgeblich. Die UBI hat\nSendungen, so wie sie ausgestrahlt und empfangen wurden, zu beurteilen\nund allenfalls den Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen.\n6.1. Bei «Viktors Spätprogramm» handelt es sich um eine bekannte Humorund Satiresendung, die regelmässig im Programm des Schweizer Fersehens\nDRS ausgestrahlt wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Zuschauer\nwissen konnten, auch in der Sendung vom 20. November 1996 mit Satire\nkonfrontiert zu werden. Obwohl religiöse Themen wegen der besonderen\nVerletzlichkeit religiöser Gefühle nur mit Zurückhaltung zum Gegenstand von\nsatirischen Sendungen im Fernsehen gemacht werden sollten, kann dem\nVeranstalter nicht vorgeworfen werden, dass er die päpstliche Botschaft\nzur Evolutionslehre in der angefochtenen Sendung thematisiert hat. Es\nist der SRG darin zuzustimmen, dass die Anerkennung der Darwinschen\nEvolutionstheorie in einer im «Osservatore Romano» publizierten Botschaft\ndes Papstes nach vielen Jahren ihrer vehementen Ablehnung spektakulär ist.\nWie die SRG schreibt, ist diese Botschaft in den Medien weltweit zur Kenntnis\ngenommen und zum Teil unter der Schlagzeile «Der Mensch stammt nun auch\nnach katholischer Glaubenslehre vom Affen ab» glossiert worden. Weil es zur\nEigenart der Satire gehört, die letzten, wenn auch grotesken Folgerungen eines\nEreignisses zu ziehen, durfte eine derartige Kehrtwendung einer mächtigen\nInstitution zum Gegenstand einer Satiresendung gemacht werden. Solches zu\nverbieten, hiesse die Programmfreiheit des Veranstalters unverhältnismässig\neinzuschränken (VPB 53.48, S. 342 f.).\n6.2. Wie bereits in E. 2.2 dargelegt, ist Voraussetzung einer Behandlung dieses\nheiklen Themas in einer Satiresendung jedoch, dass mit der Art und Weise in\nder sie gestaltet ist, auf die religiösen Überzeugungen der Gläubigen Rücksicht\ngenommen wird. Diesbezüglich hält die angefochtene Sendung vor den\nAnforderungen des Programmrechts nicht stand, wie nachfolgend zu zeigen\nist.\n7. Im Rahmen der Sendung «Viktors Spätprogramm» vom 20. November 1996\nleitete Viktor Giacobbo den Kurzfilm «Kirche und Darwin» ein mit den Worten:\n«...da muss man sich nicht wundern, dass jetzt der Papst herausgefunden hat,\ndass wir alle vom Affen abstammen. Damit meine ich nicht nur die Leute,\ndie ich erwähnt habe, um Gottes Willen (...), alle Menschen stammen ja vom\nAffen ab. Eines aber ist sicher, die katholische Kirche ist die einzige Institution,\ndie sich da noch recht umgewöhnen muss». Im nachfolgenden Kurzfilm,\nwurde ein von Viktor Giacobbo gespielter «katholischer Pfarrer» von einem\nJournalisten über die Folgen der päpstlichen Anerkennung der Lehre Darwins\ninterviewt. Der erste Teil des Interviews spielte im «Studierzimmer» des\n«Pfarrers», die zweite vor einem Affenkäfig. Nachdem es im ersten Teil um\nmögliche Auswirkungen der erfolgten Anerkennung auf die redaktionelle\nFormulierung der Schöpfungsgeschichte ging, lenkte der Journalist vor dem\nAffenkäfig das Gespräch auf die Tatsache, dass der Mensch «ja jetzt auch\nnach der Kirchenlehre vom Affen» abstamme. Der «Pfarrer» äusserte hierauf,\ndass die katholische Kirche als Konsequenz davon nun versuche, den Affen\nvermehrt in die Kirche zu integrieren. Während er dies äusserte, warf der\n«Pfarrer» den Schimpansen im Käfig, die er mit Namen hoher Würdenträger\nder katholischen Kirche betitelte, diverse Bekleidungsstücke katholischer\nPriester zu.\n\n"}