Diese Auslegung findet ihre Stütze in den Materialien. In der parlamentarischen Diskussion betonte Nationalrat Claude Frey, Berichterstatter der vorberatenden Kommission, dass die UBI lediglich verpflichtet sei, auf Beschwerden einzutreten, welche die Voraussetzungen einer Popularbeschwerde oder einer Individualbeschwerde erfüllen; in den übrigen Fällen sei der Beschwerdeführer wie ein Anzeiger zu behandeln