62 Abs. 1 des BG vom 21. Juni 1991 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) geforderte Ombudsbericht bei. B. Mit Schreiben der UBI vom 6. März 1996 wurde der Beschwerdeführer darauf aufmerksam gemacht, dass seine Eingabe die Legitimationsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde nicht erfülle. Gleichzeitig wurde ihm Frist bis zum 18. März 1996 angesetzt, um die für eine Popularbeschwerde fehlenden 20 Unterschriften beizubringen. Zudem wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der Unterschriften schon aus diesem Grund auf die Beschwerde voraussichtlich nicht eingetreten werden könne.