1 Art. 6 § 2 EMRK. Art. 4 RTVG. Verbot der Vorverurteilung. Unter dem Einfluss der Unschuldsvermutung im Sinne von Art. 6 § 2 EMRK interpretiert die UBI das Sachgerechtigkeitsgebot als Verbot der Vorverurteilung eines Angeschuldigten.