Interdiction de préjuger. Sous l’influence de la présomption d’innocence établie par l’art. 6 § 2 CEDH, l’AIEP interprète l’obligation de présentation fidèle comme une interdiction de préjuger un inculpé. Fernsehen. Sachgerechtigkeitsgebot als Verbot der Vorverurteilung eines Angeschuldigten. Art. 63 RTVG. Beteiligung im Beanstandungsverfahren vor der Ombudsstelle. Es fällt in die Kompetenz der Ombudsstelle, die Modalitäten der Beteiligung eines Beschwerdeführers im Beanstandungsverfahren zu definieren. Die UBI tritt grundsätzlich nur auf Eingaben von Beschwerdeführern ein, welche die von der Ombudsstelle gestellten Anforderungen an die Beteiligung erfüllt haben.