Bei Zuschauern, die lediglich diese eine Sendung gesehen haben, konnte der Eindruck haften bleiben, dass Gianfranco Cotti ein Rechtsbrecher sei. Zuschauer, die bereits die Sendung vom 15. März 1995 gesehen hatten, konnten in ihrem möglicherweise dort erzeugten Verdacht bestärkt werden, dass es sich bei Cotti um einen Geldwäscher handle. Unter dem Gesichtspunkt der journalistischen Sorgfaltspflicht fällt erschwerend ins Gewicht, dass dieselbe Person in demselben Sendegefäss innert kurzer Frist ein zweites Mal ungerechtfertigt der Geldwäscherei beziehungsweise Kriminalität bezichtigt worden ist.