Entgegen der Behauptung der SRG stand weniger der Ausgang des Prozesses zum Publikationsverbot von Keisers Buch «Der Erreger» im Zentrum der Aufmerksamkeit, sondern - wegen ihrer Brisanz - vielmehr die Bezichtigung Cottis zur Geldwäscherei. Die UBI geht davon aus, dass die Sendung «Victors Spätprogramm» von einem Publikum rezipiert wird, das mit den Formen der Satire vertraut ist. Obwohl deshalb eine spezifische Erwartungshaltung der Zuschauer vorausgesetzt werden kann, verfügt die fragliche Sendung nicht über einen Freipass, sondern lediglich über einen gestalterischen Spielraum innerhalb der Grenzen des Programmrechts.