5 6.1. Die UBI hat den umstrittenen Beitrag der Sendung vom 15. März 1995 visioniert und kommt zum Ergebnis, dass er den Toleranzbereich, den die Satire zubilligt, überschritten hat. In concreto diente die Form der Satire lediglich als Deckmantel, um den Zuschauern den Aussagegehalt mitzuteilen, dass es sich bei Gianfranco Cotti um einen Geldwäscher handle. Entgegen der Behauptung der SRG stand weniger der Ausgang des Prozesses zum Publikationsverbot von Keisers Buch «Der Erreger» im Zentrum der Aufmerksamkeit, sondern - wegen ihrer Brisanz - vielmehr die Bezichtigung Cottis zur Geldwäscherei.