Inhaltlicher Ausgangspunkt satirischer Verzerrungen ist grundsätzlich die von der Allgemeinheit als gültig erachtete Wirklichkeit. Sachgerecht ist somit eine Satire nur solange, als die ihr zugrundeliegende Wirklichkeit - trotz aller Verzerrung - identifizierbar bleibt und nicht etwa durch eine falsche Wirklichkeit, die Gültigkeit beansprucht, ersetzt wird. 6. Diese Grundsätze sind auf die beiden angefochtenen Sendungen vom 15. März beziehungsweise 14. Juni 1995 anzuwenden.