2 nicht, dass das wirklich ein Problem ist. Ich meine, wir haben im Parlament auch andere Kriminelle. Da wäre einmal der Gianfranco...». Giacobbo fiel ihm ins Wort: «Ja den Namen nicht nennen, nicht schon wieder...». C. Gegen beide Sendungen erhebt Gianfranco Cotti (hiernach: Beschwerdeführer) am 28. Juli 1995 Programmrechtsbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).