Fernsehen. Sachgerechtigkeitsgebot bei Satiresendungen. Art. 64 Abs. 3 RTVG. Sistierung des Verfahrens vor der UBI. Soweit Fragen, welche die freie Meinungsbildung des Publikums betreffen, losgelöst vom Ausgang hängiger Zivil- und Strafrechtsprozesse beurteilt werden können, ist eine Sistierung des Verfahrens nicht angezeigt. Art. 4 Abs. 1 RTVG. Sachgerechtigkeitsgebot bei Satiresendungen. Die Eigenart der Satireform räumt einen gestalterischen Spielraum ein, der seine Grenzen in den Bestimmungen des Programmrechts findet. Obwohl sich das Sachgerechtigkeitsgebot schwergewichtig an Informationssendungen richtet, ist es auch bei Satiresendungen zu beachten.