Hinsichtlich der cura in eligendo bei der Wahl eines holländischen Theologen und Pfarrers als Interviewgast ist auf die Ausführungen in E. 5.1 zu verweisen. Als Sendegefäss wurde die «Sternstunde Religion» dem heiklen Thema gerecht. Die Diskussion wurde von einem kompetenten Gesprächsleiter geführt, der es verstand, in den in ethischer und religiöser Hinsicht entscheidenden Punkten mit kritischen Fragen nachzuhaken. Die grundsätzlichen Vorbehalte, die ein Christ der Euthanasie entgegenbringen kann, sind im Gespräch zum Ausdruck gekommen. 7.2. Das Bundesgericht schützt das Recht auf Leben im Rahmen des Grundrechts der Persönlichen Freiheit (BGE 98 Ia 514), die EMRK anerkennt es in Art.