7 um eine Programmbestimmung, die von der UBI als negative Präzisierung des kulturellen Mandats im Sinne von Art. 55bis Abs. 2 BV und Art. 3 RTVG zu prüfen ist. 7. Die Beschwerdeführer begründen die behauptete Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 RTVG mit dem Argument, der Interviewgast Dekker habe sich in der «Sternstunde Religion» über das religiöse Gebot «Du sollst nicht töten» unwidersprochen hinweggesetzt. Damit habe er ebenfalls das verfassungsmässig und völkerrechtlich garantierte «Recht auf Leben» verletzt. 7.1. In ihrer bereits erwähnten Praxis zum kulturellen Mandat des Veranstalters zählt die UBI die in Art.