Vorliegend wurde in «Sternstunde Religion» eine Problematik in Gesprächsform vertieft, die wenige Tage zuvor Gegenstand eines Filmbeitrags war. Die Beschwerdeführer legen das Vielfaltsgebot zu eng aus, wenn sie daraus sinngemäss folgern, dass der Interviewgast zum Ausgleich eines eher befürwortenden Filmbeitrags eine ablehnende Haltung zur Sterbehilfe in den Niederlanden hätte vertreten müssen. Zunächst ist fraglich, ob der Filmbeitrag in seiner Gesamtwirkung vom Publikum tatsächlich als Befürwortung der Sterbehilfe verstanden wurde.